Am 14. März 2014 fand die Theorieausbildung für die Fahrgenehmigung des neuen Versorgungsfahrzeugs statt.
Um auch Feuerwehrmitglieder, mit der Führerscheinklasse B das Fahren des neuen Versorgungsfahrzeuges zu ermöglichen, gibt es eine zusätzliche Berechtigung für Feuerwehrfahrzeuge bis 5.5 t Höchstzulässiges Gesamtgewicht.
Für diese Berechtigung fand gestern die Theorieschulung statt und als nächstes warten auf die Mitglieder die Praxisfahrstunden. Danach kann die theoretische und praktische Prüfung absolviert werden.